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"stimmberechtigte" Plenen


Um uns kontinuierlich weiter zu bringen und unsere basisdemokratische Struktur nicht aufzugeben, sollten wir häufiger unsere politischen Positionen weiterentwickeln. Eine Möglichkeit, wäre häufiger Parteitage durchzuführen, was mit größerem Aufwand bei der Einhaltung von Formalitäten verbunden wäre. Eine andere und hier vorgeschlagene Möglichkeit sind quasi "stimmberechtigte" Plenen.

Danke an LordSnow für die Vorlage.

Was spricht dafür:

  • Wir waren auf dem letzten Plenum fast genauso viele Mitglieder, wie auf dem letzten Parteitag, und dazu auch noch mehr als 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder.

  • Die Motivationen an (Fach)Plenen teilzunehmen steigt.

  • Wir sind handlungsfähiger, weil wir unsere Positionen schneller weiterentwickeln können.

  • Es erfolgt eine Moralische Stärkung der aktiven 10%, welche von Nöten schien als, auf dem Plenum zum Thema Inneres, gesagt wurde, das wir dem Vorstand doch keine Positionspapiere zum Beschließen vorlegen können.

Gründe dagegen:

  • Man wird es nicht schaffen alle Plenen zu besuchen, also an allen Entscheidungen teilzunehmen.

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Umsetzung - Änderung der Satzung

von: "§ 7 - Landesvorstand

(5) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. (6) Der Landesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Landesparteitages bzw. der Gründungsversammlung."

in: "§ 7 - Landesvorstand

(5) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen und Beschlussfassungen befasst werden. (6) Der Landesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse der anderen Organe der Piratenpartei Sachsen."

von: "§ 14 - Satzungs- und Programmänderung

(3) Die Regelungen aus Absatz 1 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen."

in: "§ 14 - Satzungs- und Programmänderung

(3) Änderungen des Grundsatz- und Wahlprogrammes können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Programmänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

(4) Positionspapiere bilden eine Ausnahme. Diese können, mit einfacher Mehrheit eines Landesparteitages, sowie vom Vorstand, auf einen von mindestens einem Zehntel der Piraten unterstützten Antrag beschlossen werden.

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Referenzen:


Diskussionen

  • Robert Manigk ist dagegen
    +3

    Abgesehen von meinem Nullargument ist die Frage nicht geklärt, was ein "stimmberechtigtes Plenum" von einem Parteitag unterscheidet und warum man plötzlich die Formalien eines Parteitags nicht mehr einhalten muss. Das ist IMHO ungeklärt und macht die Änderung überflüssig. eine "stimmberechtigte Mitgliederversammlung" muss sich per se an den Formalfoo halten und die Ziele können von der Versammlung selbst geändert werden.

    • Du übersiehst das bei dieser Sache nicht wirklich das Plenum zu einer stimmberechtigten Versammlung wird. Es bekommt einfach nur die Rechte der 10%, welche den Vorstand, jetzt schon, auffordern können zusammen zu treten und sich mit Anträgen zu befassen. Die einzige Änderung ist die Ermächtigung des Vorstands zum Abschließen von Positionspapieren. Bei der sich beim Plenum in Dresden wirklich alle geärgert haben das es nicht möglich ist.

      • Leider sind die Änderungen in den Paragraphen nur schwer zu erkennen. Es wäre gut, wenn Du sie kursiv schreiben oder unterstreichen könntest.

        Wenn es darum geht dem Vorstand die Rechte (zurück) zugeben, Positionspapiere zu verabschieden, warum heißt der Vorschlag dann: "'stimmberechtigte' Plenen"?

  • Robert Manigk ist dagegen
    0

    Ich halte nichts von der Idee, dass Programmänderungen von "mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich" vorgenommen werden können. Dabei kommt es immer zu Problemen in der Durchführung. Was ist, wenn von den stimmberechtigten Piraten weniger als 2/3 antwortet? War dann die Versendung der Briefe umsonst? Wie soll man das, wenn nicht wie bei einer Urabstimmung per Post, mit der Schriftlichkeit lösen?

    • Den Teil hab ich dabei aber ja nicht mal verändert sondern nur die alte Regelung kopiert ^^

      • Ja stimmt, das steht bereits in Abschnitt (1) von § 14. Deswegen ist die Änderung ohnehin obsolet. Es ist nicht geregelt, wie eine solche Satzungs- oder Programmänderung schriftlich erfolgen soll. Im Prinzip muss das raus.

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