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  • § 2 - Mitgliedschaft

    (1) Die Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung geregelt.

    (2) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung geregelt

  • § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

    (1) Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Freistaat Sachsen (PIRATEN Sachsen) ist Landesverband der Piratenpartei Deutschland und eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes.

    (2) Der Sitz des Landesverbandes ist Dresden. Dort befindet sich auch die Landesgeschäftsstelle. Kreisverbände und Ortsverbände des Landesverbandes Sachsen der Piratenpartei Deutschland führen den Namen Piratenpartei verbunden mit ihrer Organisationsstellung und dem Namen des Kreises oder Ortes.

    (3) Das Tätigkeitsgebiet des Landesverbandes Sachsens der Piratenpartei Deutschland ist der Freistaat Sachsen.

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